Eine öffentliche Blockchain zeichnet jede Transaktion dauerhaft auf – genau diese Eigenschaft macht eine Verfolgung überhaupt erst möglich. Gelder können bewegt, aufgeteilt oder umgetauscht werden, aber die Aufzeichnung jeder dieser Handlungen bleibt sichtbar. Bei der Verfolgungsarbeit geht es weniger darum, eine verborgene Spur zu finden, als darum, eine bereits öffentliche Spur korrekt zu interpretieren.
Adressen gruppieren, die wie eine Einheit agieren
Ein einzelner Diebstahl bleibt selten in nur einer Wallet. Ermittler nutzen Clustering-Techniken – Muster darin, wie Adressen gemeinsam ausgeben oder wie Wechselgeld zurückfließt –, um Adressen zusammenzufassen, die höchstwahrscheinlich derselben Person oder demselben Dienst gehören, selbst wenn keine einzelne Adresse jemals direkt zugeordnet wird. Im Laufe der Zeit entsteht so eher eine Verhaltenskarte als eine einzelne Linie von Punkt A zu Punkt B.
Anzeichen gezielter Verschleierung erkennen
Gelder, die auf viele kleine Überweisungen aufgeteilt, zwischen Assets umgetauscht oder über ein zusätzliches Netzwerk geleitet werden, sind übliche Anzeichen dafür, dass jemand versucht, die Spur schwerer verfolgbar zu machen. Keiner dieser Schritte löscht die zugrunde liegende Aufzeichnung. Sie fügen Reibung und zusätzliche Zwischenstationen hinzu, weshalb eine Verfolgung durchaus Zeit in Anspruch nehmen kann, selbst wenn das Ziel am Ende identifiziert wird.
Eine Verfolgung liefert eine dokumentierte, belastbare Darstellung darüber, wohin Gelder geflossen sind. Sie garantiert für sich genommen nicht, dass Gelder zurückkommen. Dieses Ergebnis hängt davon ab, was geschieht, nachdem die Spur bei einem identifizierbaren Dienst endet.
Wohin eine Verfolgung meist führt
Der Endpunkt einer aussagekräftigen Verfolgung ist typischerweise ein regulierter Dienst, meist eine Exchange, bei der die Gelder wieder in eine nutzbare Form umgetauscht wurden. Genau dort kann ein gut dokumentierter Fall zusammen mit einer rechtlichen Anfrage aus einer Verfolgung mehr als nur eine Aufzeichnung machen: eine Sperrung, ein Einfrieren oder in manchen Fällen zurückerstattete Gelder für ein Opfer.